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Pressemitteilung

Katastrophenschutz in Gefahr

Das Risiko für Vulkanausbrüche in der westlichen Vulkaneifel ist größer als gedacht. Davor soll ein Seismometer-Netzwerk des Landeserdbebendienstes schützen. Aber dieses Netzwerk braucht jetzt selbst Schutz.

Neuere Untersuchungen zeigen, dass es nicht nur in der Osteifel unter dem Laacher See magmatische Aktivitäten gibt; auch unter der westlichen Vulkaneifel ruht die Tätigkeit nur. Überwacht wird diese Aktivität durch ein Seismometer-Netzwerk des Landeserdbebendienstes. Es detektiert sogenannte DLF-Beben (Deep Low-Frequency Earthquakes), die in einer Tiefe von bis zu etwa 40 km auftreten. Sie sind nicht nur sehr „leise” sondern liegen in einem Frequenzbereich von 0 bis 10 Hertz und damit im Bereich tiefen Infraschalls. Sollte es zu einem Ausbruch kommen, so hofft man, mit Hilfe der modernen Breitbandseismometer die Bevölkerung im bedrohten Areal noch rechtzeitig zu warnen und dann in einem Radius von weit über 5 km um den erwarteten Ausbruchsort noch rechtzeitig evakuieren zu können. Denn es braucht mehrere Tage, um ein entsprechendes Signal sicher zu messen, und man würde dann auch nur noch wenige Tage für eine Evakuierung haben.

Dumm nur, wenn das empfindlichen Messsignal gestört wird. Das aber droht jetzt: Die Erdbebenmessstation ESCH im Norden des Landkreises Vulkaneifel wird vom Erdbebendienst als unverzichtbar betrachtet. In einem Umkreis von bis zu 10 km müssen Störeinflüsse ausgeschlossen werden. Die Obere Landesbehörde SGD-Nord hat nun aber die Errichtung eines Windparks auf dem „Duppacher Rücken” genehmigt, der in diese Schutzzone hineinreicht. Türme und Rotoren der Windkraftanlagen emittieren Schall auch im Bereich von 0 bis 10 Hz in den Untergrund. Zwar soll der Erdbebensensor nun in eine Tiefe von 150 bis 200 m verlegt werden, aber es ist nicht völlig klar, ob dies ausreichend sein wird, und relevante Signale dann in Zukunft nicht mehr erfasst werden können.

Wünschenswert wäre eine Notausstiegsregel im Genehmigungsbescheid, der bei Auftreten von gravierenden Schallemissionen einen Rückbau von problematischen Windkraftanlagen – ohne enorme Folgekosten für den Landkreis – ermöglicht. Noch gilt eine Widerspruchsfrist bis zum 10. September 2026. Sie sollte genutzt werden.

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